DAGMAR REIMANN
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht
Familienrecht
Einvernehmliche und kostengünstige Scheidung
Wünschen Sie eine einvernehmliche und kostengünstige Scheidung? Dies ist unter folgenden Voraussetzungen möglich:
1. Sie und der von Ihnen bereits seit einem Jahr getrennt lebende Ehegatte sind sich darüber einig, sich scheiden zu lassen.
2. Sie sind sich über die Folgesachen wie Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt, Zugewinnausgleich, Sorgerecht und Wohnungszuweisung, die mit einer Scheidung geregelt werden können einig, weil sie sich bereits darüber geeinigt haben oder schlicht kein Streit besteht. Der Versorgungsausgleich wird von Amts wegen zusammen mit der Scheidung geregelt.
3. Nur einer von Ihnen reicht über eine Rechtsanwalt die Scheidung ein, der andere stimmt dem Scheidungsantrag zu. Hierfür ist kein weiterer
Rechtsanwalt nötig, d.h. die anfallenden Gebühren für einen Rechtsanwalt und das Gericht können durch zwei geteilt und damit halbiert werden.
4. Sie füllen das anliegende Formular* "Erfassungsbogen Mandanten" aus und senden es per Mail**, Fax oder per Post zusammen mit der Heiratsurkunde an mich, damit ich den Scheidungsantrag für Sie stellen kann.
Wir werden uns sobald wie möglich mit Ihnen in Verbindung setzen.
* Mit der Nutzung dieses Formulars erklären sie sich mit der Speicherung und
Verarbeitung ihrer Daten einverstanden.
** Die Versendung des Formulares per Mail ist u.U. unsicher und nicht
verschlüsselt